Weitere Entscheidung unten: BFH, 26.05.2000

Rechtsprechung
   BFH, 25.05.2000 - V B 55/00   

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BFH, 25.05.2000 - V B 55/00 (https://dejure.org/2000,5498)
BFH, Entscheidung vom 25.05.2000 - V B 55/00 (https://dejure.org/2000,5498)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 2000 - V B 55/00 (https://dejure.org/2000,5498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Grober Schätzungsfehler - Voranmeldung - Unsicherheitszuschlag - Vorsteuerschätzung

  • Judicialis

    UStG § 15; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1482
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.11.1998 - VIII B 101/97

    Grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V B 55/00
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer u.a. die Klärungsbedürftigkeit einer konkreten, entscheidungserheblichen, über sein individuelles Interesse am Ausgang des Verfahrens hinausreichende Rechtsfrage aufzeigen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. November 1998 VIII B 101/97, BFH/NV 1999, 650, m.w.N.).
  • BFH, 05.06.1998 - V B 77/97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V B 55/00
    Angesichts der umfangreichen Rechtsprechung zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 162 der Abgabenordnung --AO 1977-- bzw. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) und der damit zusammenhängenden Rechtsfragen hätte sich der Kläger eingehend mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur auseinander setzen müssen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 1998 V B 77/97, BFH/NV 1998, 1385, und vom 21. Mai 1999 X B 4-6/99, BFH/NV 1999, 1582).
  • BFH, 21.05.1999 - X B 4/99

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V B 55/00
    Angesichts der umfangreichen Rechtsprechung zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 162 der Abgabenordnung --AO 1977-- bzw. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) und der damit zusammenhängenden Rechtsfragen hätte sich der Kläger eingehend mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur auseinander setzen müssen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 1998 V B 77/97, BFH/NV 1998, 1385, und vom 21. Mai 1999 X B 4-6/99, BFH/NV 1999, 1582).
  • BFH, 22.07.1997 - I B 130/96

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Divergenz

    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V B 55/00
    Dem muss ein anderer Rechtssatz gegenüber gestellt werden, der sich aus der Vorentscheidung ergibt und der von dem erstgenannten abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1997 I B 130/96, BFH/NV 1998, 323).
  • BFH, 29.10.1997 - II B 117/96
    Auszug aus BFH, 25.05.2000 - V B 55/00
    Ferner ist aufzuführen, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme bzw. Anhörung beruhen kann und dass die Nichterhebung von Beweisen vor dem FG rechtzeitig gerügt wurde oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597), oder, weshalb das FG von sich aus den Sachverhalt weiter hätte ermitteln müssen.
  • BFH, 30.11.2006 - XI B 13/06

    NZB: Verfahrensfehler, Bekanntgabe

    Eine Abweichung wäre jedenfalls nicht darin zu sehen, dass das FG die von der BFH-Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze --wie die Klägerin meint-- fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalles anwendet (BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482).
  • FG Thüringen, 13.12.2017 - 3 K 608/17

    Zuschätzung bei gravierenden formellen und materiellen Buchführungsmängeln anhand

    Die bisherige höchstrichterlicher Rechtsprechung hat Sicherheitszuschläge von bis zu 20 % der erklärten Umsätze für vertretbar gehalten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482; vom 5. Dezember 2007, BFH/NV 2008, 587).
  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3704/15

    Zulässiger Ansatz von Sicherheitszuschlägen im Rahmen einer Schätzung von

    Die Rechtsprechung hält Sicherheitszuschläge von bis zu 20 % der erklärten Umsätze für vertretbar (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482; vom 5. Dezember 2007, BFH/NV 2008, 587).
  • BFH, 20.11.2008 - V B 264/07

    Zum Begriff der sportlichen Veranstaltung

    Auch eine Zulassung wegen Divergenz kommt nicht in Betracht, wenn das FG --wie hier-- erkennbar von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Einzelfalles anwendet (BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2000 III B 97/99, BFH/NV 2000, 1203; vom 17. Mai 2000 III B 26/00, BFH/NV 2000, 1352; vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482; in BFH/NV 2007, 116).
  • BFH, 13.12.2013 - X B 46/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die Richtigkeit der Schätzung von

    Hierzu hätte es der Darlegung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen, der angebotenen Beweismittel und der dazugehörigen Beweisthemen, der genauen Fundstellen, in denen die Beweismittel oder Beweisthemen angeführt worden sind und des voraussichtlichen Ergebnisses der Beweisaufnahme bedurft (BFH-Beschluss vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482).
  • BFH, 22.08.2006 - V B 59/04

    Zum Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung

    Keine zur Zulassung der Revision führende Divergenz liegt bei einer Divergenz in der Würdigung von Tatsachen vor (BFH-Beschluss vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718) oder wenn das FG erkennbar von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Einzelfalles anwendet (BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2000 III B 97/99, BFH/NV 2000, 1203; vom 17. Mai 2000 III B 26/00, BFH/NV 2000, 1352; vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482).
  • BFH, 28.08.2001 - X B 60/01

    Beschwerde - Finanzgericht - Zulassung - Rechtsmittel - Divergenz - Beschwer -

    a) Einwände, die sich allein gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils wenden, sind nicht geeignet, das für das Zulassungsverfahren grundsätzlich erforderliche Allgemeininteresse zu indizieren (zum alten Recht: BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 1999 X B 203/98, BFH/NV 2000, 435; vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 58 und 62, m.w.N.; zur neuen Rechtslage: BTDrucks 14/4061, S. 9, zu Nr. 13).
  • BFH, 14.03.2007 - V B 150/05

    NZB: USt, Grundstückslieferung

    Keine Divergenz liegt nämlich vor, wenn das FG erkennbar von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Einzelfalles anwendet (BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2000 III B 97/99, BFH/NV 2000, 1203; vom 17. Mai 2000 III B 26/00, BFH/NV 2000, 1352; vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482; vom 22. August 2006 V B 59/04).
  • BFH, 11.05.2007 - V B 49/06

    NZB: Divergenz

    Dieser Vortrag führt nicht zur Zulassung der Revision, weil eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen nicht genügt (BFH-Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718; vom 22. August 2006 V B 59/04, juris) und auch keine Divergenz vorliegt, wenn das FG erkennbar von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Einzelfalles anwendet (BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2000 III B 97/99, BFH/NV 2000, 1203; vom 17. Mai 2000 III B 26/00, BFH/NV 2000, 1352; vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482; vom 22. August 2006 V B 59/04, juris).
  • BFH, 15.09.2005 - V B 126/04

    Divergenz; Inhalt des Sitzungsprotokolls

    Keine Divergenz liegt vor, wenn das FG erkennbar von den Rechtsgrundsätzen der BFH-Rechtsprechung ausgeht, diese aber fehlerhaft auf die Besonderheiten des Einzelfalles anwendet (BFH-Beschlüsse vom 22. Mai 2000 III B 97/99, BFH/NV 2000, 1203; vom 17. Mai 2000 III B 26/00, BFH/NV 2000, 1352; vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482).
  • BFH, 11.04.2008 - V B 12/07

    Keine Revisionszulassung wegen Fehler des FG bei der Anwendung des materiellen

  • BFH, 15.12.2000 - V B 119/00

    Offenbare Unrichtigkeit bei Eingabefehlern

  • BFH, 04.12.2001 - X B 71/01

    NZB; neues Zulassungsrecht

  • BFH, 07.02.2001 - I B 62/00

    Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung - Pensionsrückstellung - Verdeckte

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Rechtsprechung
   BFH, 26.05.2000 - VIII B 110/99   

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https://dejure.org/2000,7758
BFH, 26.05.2000 - VIII B 110/99 (https://dejure.org/2000,7758)
BFH, Entscheidung vom 26.05.2000 - VIII B 110/99 (https://dejure.org/2000,7758)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - VIII B 110/99 (https://dejure.org/2000,7758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung - Unschlüssigkeit des Beschwerdevortrags - Prozessbevollmächtigte - Büroversehen - Vorfristkontrolle

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de

    FGO § 56
    Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 1482
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 41/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Fristenkontrolle; Mitverschulden des rechtskundigen

    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - VIII B 110/99
    Denn die Beschwerde lässt jedenfalls außer Acht, dass nach ständiger Rechtsprechung sowohl des BFH als auch des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Pflicht zur eigenverantwortlichen Fristenprüfung bereits bei Vorlage der Akten und nicht erst dann besteht, wenn sich der Anwalt zur Bearbeitung der Akten entschließt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 1998 X B 86/97, BFH/NV 1998, 866; BGH-Beschluss vom 11. Dezember 1991 VIII ZB 38/91, Betriebs-Berater 1992, 392).
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91

    Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung

    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - VIII B 110/99
    Denn die Beschwerde lässt jedenfalls außer Acht, dass nach ständiger Rechtsprechung sowohl des BFH als auch des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Pflicht zur eigenverantwortlichen Fristenprüfung bereits bei Vorlage der Akten und nicht erst dann besteht, wenn sich der Anwalt zur Bearbeitung der Akten entschließt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 1998 X B 86/97, BFH/NV 1998, 866; BGH-Beschluss vom 11. Dezember 1991 VIII ZB 38/91, Betriebs-Berater 1992, 392).
  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - VIII B 110/99
    Dabei kann dahinstehen, ob sich die Unschlüssigkeit des Beschwerdevortrags bereits daraus ergibt, dass der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 56 Abs. 2 FGO den Kern der Wiedereinsetzungsgründe vorgetragen hat (vgl. hierzu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 1996 X R 95/93, BFH/NV 1997, 40, zu 5. der Gründe).
  • BFH, 19.01.1998 - X B 86/97

    Pflicht der eigenverantwortlichen Fristenprüfung durch einen

    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - VIII B 110/99
    Denn die Beschwerde lässt jedenfalls außer Acht, dass nach ständiger Rechtsprechung sowohl des BFH als auch des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Pflicht zur eigenverantwortlichen Fristenprüfung bereits bei Vorlage der Akten und nicht erst dann besteht, wenn sich der Anwalt zur Bearbeitung der Akten entschließt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 1998 X B 86/97, BFH/NV 1998, 866; BGH-Beschluss vom 11. Dezember 1991 VIII ZB 38/91, Betriebs-Berater 1992, 392).
  • BFH, 23.08.1996 - VIII B 26/95
    Auszug aus BFH, 26.05.2000 - VIII B 110/99
    Der Senat braucht im anhängigen Verfahren nicht dazu Stellung zu nehmen, ob der Vortrag, das Finanzgericht (FG) habe die Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die nicht eingehaltene Klagefrist verkannt, überhaupt geeignet sein kann, einen Verfahrensmangel zu bezeichnen (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; vgl. zum Streitstand Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 26; Senatsbeschluss vom 23. August 1996 VIII B 26/95, BFH/NV 1997, 240).
  • BFH, 30.06.2008 - VIII B 182/07

    Voraussetzungen für die Annahme beruflicher Tätigkeit eines beratenden

    Soweit das FG diese Voraussetzungen auf der Grundlage der vorbezeichneten ständigen Rechtsprechung nach den Umständen des Streitfalles wegen des beschränkten Tätigkeitsfeldes verneint hat und der Kläger diese Würdigung angreift, betreffen seine Einwendungen ersichtlich nur die Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers im Einzelfall, die für sich allein nicht eine Zulassung der Revision rechtfertigen kann (BFH-Beschluss vom 26. Mai 2000 VIII B 110/99, BFH/NV 2000, 1482; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 55, m.w.N.).
  • BFH, 30.12.2002 - VIII R 66/00

    Wiedereinsetzung; Büroversehen

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kann sich ein Prozessbevollmächtigter nicht auf die routinemäßige Berechnung und Kontrolle der in seinem Büro gängigen Fristen durch eine zuverlässige und sorgfältig ausgewählte und überwachte Bürokraft verlassen, sondern ist verpflichtet, den Fristablauf eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird; das gilt selbst dann, wenn ihm die Akte bei der Bearbeitung der Sache nicht vorgelegen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829, m.w.N.; vom 19. Januar 1998 X B 86/97, BFH/NV 1998, 866; vom 26. Mai 2000 VIII B 110/99, BFH/NV 2000, 1482; Gräber/Koch, a.a.O., § 56 Rz. 20, Stichwort "Prozessbevollmächtigter", m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2005 - VIII B 207/02

    Wiedereinsetzung; Prüfungspflicht eines Berufsträgers

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung kann sich ein Berufsträger nicht auf die routinemäßige Berechnung und Kontrolle der Fristen durch eine zuverlässige und sorgfältig ausgewählte und überwachte Bürokraft verlassen, sondern ist verpflichtet, den Fristablauf eigenverantwortlich nachzuprüfen, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird; das gilt selbst dann, wenn ihm die Akte bei der Bearbeitung der Sache nicht vorgelegen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 8. April 1992 II R 73/91, BFH/NV 1992, 829, m.w.N.; vom 19. Januar 1998 X B 86/97, BFH/NV 1998, 866; vom 26. Mai 2000 VIII B 110/99, BFH/NV 2000, 1482; in BFH/NV 2003, 181; Gräber/Koch, a.a.O., § 56 Rz. 20, Stichwort "Prozessbevollmächtigter", m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2002 - X B 190/01

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Denn der Bevollmächtigte muss bei jeder im Zusammenhang mit einer fristwahrenden Prozesshandlung erfolgenden Vorlage der Handakten selbst prüfen, ob eine Rechtsmittelfrist abläuft, und für eine rechtzeitige Bearbeitung Sorge tragen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 1988 IV R 98/87, BFH/NV 1989, 786; vom 26. Mai 2000 VIII B 110/99, BFH/NV 2000, 1482, m.w.N.).
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